Beschreibung:
Aus gegebenen Anlass muss mal erwähnt werden, dass unentschuldigtes Fehlen (ausgenommen sind komplizierte Knochenbrüche, eigene Hochzeit, eigene Niederkunft, Vollrausch) mit dem Entrichten eines Obulus in die Kasse geahntet wird.
Termin:
02.10.2013
Verfasser:
Neumi